Allgemeine Geschäftsbedingungen von Luxuspuppe
RENT a Dress & Co
- Willkommen bei Luxuspuppe e.U.
Willkommen auf www.luxuspuppe.at – der Plattform, über die außergewöhnliche Kleidungsstücke und Accessoires (im Folgenden: „Kleidungsstück“) gemietet oder gekauft oder zur Miete oder dem Verkauf auf der Plattform angeboten werden können.
Betrieben wir die Plattform „Luxuspuppe“ von
Mag. Susanne Hoffmann
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT20 1200 0100 2476 0372, BIC: BKAUATWW
Adresse: Salon Christine Wegscheider, Mühlgasse 19, 1040 Wien
Tel: +43 699 10 44 99 04
E-Mail: susanne@luxuspuppe.at
Handelsgericht Wien, FN 497267a
Sofern ein Vertrag mit „Luxuspuppe“ abgeschlossen wird, ist Mag. Susanne Hoffmann der Vertrags- und Ansprechpartner.
- Regelungsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Luxuspuppe gelten für einen Mietvertrag über Kleidungsstücke (RENT a Dress & Co.) zwischen Luxuspuppe als Vermieter und einer juristischen oder natürlichen Personen (im Folgenden: „Kunden“) als Mieter.
- Zustandekommen des Mietvertrages
3.1.
Voraussetzung für eine wirksame Bestellung des Kunden über die Plattform www.luxuspuppe.at ist seine Registrierung und Anmeldung auf der Webseite mit seinen persönlichen Daten. Nach abgeschlossener Anmeldung kann der Kunde Bestellungen bei Luxuspuppe vornehmen. Die auf der Plattform www.luxuspuppe.at zu sehende Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung eines Kleidungsstückes durch den Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Kunde ist an dieses Angebot gebunden, längstens jedoch einen Werktag ab Einlagen des Angebots bei Luxuspuppe. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellbestätigung (mittels PDF-Dokument) von Luxuspuppe, die an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet wird, zustande. Die Vertragspflichten beginnen mit Zugang der Annahmeerklärung durch Luxuspuppe beim Kunden.
3.2.
Mit Abgabe der Anmeldung erklärt der Kunde, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Eine Anmeldung von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist untersagt.
- Entgelte: Leihgebühr/ weitere Kosten
4.1. Leihgebühr
Die Vermietung des Kleidungsstückes erfolgt zu einer als Pauschale vereinbarten Leihgebühr. Die Leihgebühr für das konkrete Kleidungsstück hängt von verschiedenen Parametern ab, wobei insbesondere der – vom Vermieter bekannt gegebene und ansonsten von Luxuspuppe geschätzte – Neuwert des Kleidungsstückes, der aktuelle Zeitwert des Kleidungsstückes, der Markenwert, die Aktualität der Kollektion, die Abnutzung des Kleidungsstückes und die Sensitivität des Kleidungsstückes miteinbezogen werden. In der Leihgebühr enthalten sind auch die üblichen Kosten einer Reinigung des Kleidungsstückes nach Rückgabe bei durchschnittlicher Verschmutzung, nicht hingegen allfällige darüber hinausgehende Kosten für eine notwendige Spezialreinigung bei ungewöhnlicher Verschmutzung des Kleidungsstückes (vgl dazu unter Punkt 4.2.).
4.2. Weitere Kosten
Weitere Kosten können entstehen, wenn
- der Kunde den Versand des Kleidungsstückes durch Luxuspuppe wünscht (Punkt H.);
- der Kunde das Kleidungsstück verspätet, dh nach Ende der vereinbarten Mietdauer, an Luxuspuppe zurückstellt (Punkt E.3.2.) oder
- der Kunde das Kleidungsstück ungewöhnlich verschmutzt an Luxuspuppe zurückstellt und daher eine – nicht in der Leihgebühr enthaltene (Punkt 4.1.) – Spezialreinigung des Kleidungsstückes notwendig ist.
- Mietdauer und Mietdauerüberschreitung
5.1.
Das Kleidungsstück wird dem Kunden für maximal vier Werktage zur Verfügung gestellt. Als erster Tag zählt der Tag der vereinbarten Übergabe (Abholtag). Dafür hat der Kunde Luxuspuppe bekannt zu geben, ab welchem Tag er das Kleidungsstück benötigt. Kommt es sodann zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, so ist der Kunde berechtigt, das Kleidungsstück am bekannt gegebenen Tag abzuholen (zur Möglichkeit des Versands Punkt 12.. Der Kunde ist sodann verpflichtet, das Kleidungsstück spätestens drei Werktage nach dem Abholtag an Luxuspuppe zurückzustellen. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe des Kleidungsstückes durch den Kunden an Luxuspuppe, ohne dass es einer Kündigung des Vertrages bedarf.
5.2.
Stellt der Kunde das Kleidungsstück vereinbarungswidrig nicht spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer an Luxuspuppe zurück, so ist diese berechtigt, für den über die vereinbarte Mietdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Kalendertag zu verlangen. Ein sich aus der verspäteten Rückstellung ergebendes Nutzungsentgelt ist der Höhe nach mit insgesamt EUR 750,- beschränkt. Hat der Kunde die verspätete Rückstellung verschuldet, ist er jedoch verpflichtet, Luxuspuppe sämtliche daraus entstandenen Schäden zu ersetzen und diese insbesondere auch gegenüber von Dritten wegen der verspäteten Rückstellung gegen Luxuspuppe geltend gemachten Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
5.3.
Nach der Rückstellung des Kleidungsstückes erfolgt innerhalb von vier Werktagen eine Überprüfung des Kleidungsstückes auf Beschädigung, Vollständigkeit und Sauberkeit durch Luxuspuppe. Der konkrete Zustand wird in einem Übergabeschein festgehalten, der auch dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
- Zahlung und Übergabe des Kleidungsstückes
6.1.
Die Zahlung von Buchungen über die Plattform Luxuspuppe haben mittels Kreditkarte (American Express, Master Card, Visa) zu erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung noch am selben Tag. Die Abwicklung der Kreditkartenzahlung erfolgt über PayPal (American Express) bzw Card Complete/Viveum Zahlungssystem GmbH (Master Card & Visa). Bei der Zahlung hat der Kunde folgende Daten anzugeben: Karteninhaber, Kartennummer, Kreditkartenunternehmen, Gültigkeitsdatum, CVV-Code.
6.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung bei der Buchung und damit im Voraus und vor Aushändigung des Kleidungsstückes zu entrichten. Die Aushändigung erfolgt zum vereinbarten Übergabezeitpunkt bzw Mietbeginn, jedenfalls aber erst nach Eingang der Zahlung bei Luxuspuppe. Sofern die Zahlung des Kunden bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht nachweislich erfolgt ist, ist Luxuspuppe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige darüber hinausgehende Ansprüche und Rechte von Luxuspuppe werden davon nicht berührt.
- Pflichten des Mieters
7.1.
Der Kunde verpflichtet sich zum sorgfältigen und pfleglichen Umgang mit dem Kleidungsstück. Er ist nicht berechtigt, Änderungen am Kleidungsstück durchzuführen, sofern dafür nicht eine ausdrückliche Zustimmung von Luxuspuppe vorliegt. Eine entsprechende Zustimmung kann sowohl bei Überlassung des Kleidungsstückes als auch auf Anfrage des Kunden während aufrechter Mietdauer gegeben werden. Eine Weitervermietung des Kleidungsstückes ist unzulässig.
7.2.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Kleidungsstückes bei erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs auf den Kunden über. Der Vertrag wird durch eine nach dem Gefahrenübergang eintretende gänzliche oder teilweise Unverwendbarkeit des Kleidungsstückes, wie zB durch Beschädigung, auch bei Zufall oder höherer Gewalt nicht berührt. Insbesondere bleibt die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts aufrecht.
7.3.
Stellt Luxuspuppe bei der Überprüfung des Kleidungsstückes nach deren Rückstellung kleinere Schäden fest, die im Rahmen des üblichen Verschleißes entstehen und die Benützung der Sache nicht wesentlich beeinträchtigen, so wird Luxuspuppe das Kleidungsstück auf eigene Kosten reparieren. Für darüber hinausgehende Schäden des Kleidungsstückes sowie für deren Verlust oder Diebstahl hat der Kunde, sofern ihm ein Verschulden anzulasten ist, einzustehen, wobei er Luxuspuppe insbesondere die konkreten Reparatur- bzw Wiederbeschaffungskosten sowie einen allfälligen Verdienstentgang wegen bereits geschlossener künftiger Mietverträge über das konkrete Kleidungsstück zu ersetzen hat und Luxuspuppe gegenüber von Dritten geltend gemachten Ansprüchen schad- und klaglos zu halten hat. Sofern die Rückstellung des Kleidungsstückes aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich ist und den Kunden daran somit kein Verschulden trifft, hat er Luxuspuppe nur einen Selbstbehalt von 10 % vom aktuellen Zeitwert des Kleidungsstückes zu ersetzen. Die Beweislast für das fehlende Verschulden trägt der Kunde (§ 1298 ABGB).
- Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG
Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht des Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach § 1 FAGG nicht für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, wenn für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Da es sich bei den auf der Plattform von Luxuspuppe angebotenen Kleidungsstücke durchwegs um Kleidungsstücke für besondere Anlässe („special occasions“) und somit Freizeitbetätigungen des Kunden handelt und zwischen dem Kunden und Luxuspuppe stets ein bestimmter Mietzeitraum vereinbart wird, ist ein Rücktritt des Kunden nach § 11 FAGG nicht möglich. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, eine Bestellung unter den in Punkt 9. geregelten Voraussetzungen zu stornieren.
- Stornierung
9.1.
Nach Abschluss des Mietvertrages sind Kunde und Luxuspuppe an diesen gebunden und wird das Kleidungsstück daher von Luxuspuppe für den Kunden auch für den vereinbarten Mietzeitraum bereitgestellt. Dem Kunden wird jedoch das Recht eingeräumt, den Vertrag bis vierzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Übergabetermin kostenlos zu stornieren. Storniert der Kunde danach den Vertrag, so ist Luxuspuppe berechtigt,
- vom Kunden 50 % der vereinbarten Leihgebühr zu verlangen, wenn die Stornierung bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Übergabetermin erfolgt,
- vom Kunden die gesamte vereinbarte Leihgebühr zu verlangen, wenn die Stornierung danach erfolgt.
9.2.
Wenn der Verbraucher einen Vertrag gemäß Punkt 9.1. storniert, hat ihm Luxuspuppe alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, abzüglich der nach Punkt 9.1. geschuldeten Entgelte zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet Luxuspuppe dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn Tagen.
- Unmöglichkeit der Leistung
Ist Luxuspuppe die Übergabe wegen nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wie insbesondere dem zufälligen Untergang des Kleidungsstückes oder einer verspäteten Rückgabe durch einen anderen Kunden, unmöglich (nachträgliche Unmöglichkeit), so hat der Kunde das Wahlrecht, ob er vom Vertrag zurücktritt oder er eine alternatives gleichwertiges Kleidungsstück zu den vereinbarten Konditionen erhält. Sofern sich der Kunde für den Rücktritt entscheidet, erhält er ein allfälliges bereits an Luxuspuppe gezahltes Entgelt unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen zurück. Für diese Rückzahlung verwendet Luxuspuppe dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Allfällige darüber hinausgehende Rechte des Kunden werden von dieser Bestimmung nicht berührt.
- Haftung / Gewährleistung
11.1.
Für von Luxuspuppe leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ihre Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung findet auf von Luxuspuppe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie auf Personenschäden keine Anwendung.
11.2.
Der Kunde hat das gelieferte Kleidungsstück nach Erhalt tunlichst auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mangelfreiheit zu prüfen und allfällige Mängel binnen angemessener Frist an Luxuspuppe bekannt geben. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, sofern dieser Verbraucher ist.
- Zustellung / Versand
12.1.
Ist nichts anderes vereinbart, kann der Kunde das Kleidungsstück im Salon Christine Wegscheider, Mühlgasse 19, 1040 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo, Di und Mi: 09:00-18:00 Uhr, Do und Fr: 10:00-19:00 Uhr) abholen und dort auch wieder nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zu den Öffnungszeiten retournieren. Eine Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist zulässig. Daneben ist auf Wunsch des Kunden auch eine Zustellung per Boten möglich. Auf Anfrage kann eine solche Botenzustellung innerhalb von Wien von Luxuspuppe organisiert werden, wobei Luxuspuppe dafür ein Entgelt in der Höhe von EUR 35,- (für die Organisation und die Transportkosten bei Abholung und Rückgabe) zusteht. Außerhalb der Öffnungszeiten des Salons Christine Wegscheider oder auch bei besonderer Dringlichkeit wird Luxuspuppe auf Anfrage gerne alternative Zustellungsvarianten organisieren.
12.2.
Die Versandkosten hängen von der gewählten Art der Versendung ab und sind vom Kunden zu tragen. Zur von Luxuspuppe organisierten Botenzustellung unter Punkt 12.1.
- Auflösung aus wichtigem Grund
Wenn Umstände und Gründe bekannt werden, die eine mangelnde Vertragstreue des Kunden bewirken oder erkennen lassen und die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Luxuspuppe unzumutbar gefährden, ist Luxuspuppe berechtigt, den Mietvertrag fristlos aufzulösen.
- Aufrechnung
14.1.
Luxuspuppe ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen.
14.2.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, wenn Luxuspuppe zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Kunden in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, die Forderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von Luxuspuppe anerkannt ist.
- Abtretung
Luxuspuppe hat das Recht, alle oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Über eine entsprechende Veränderung wird der Kunde informiert werden.
- Datenschutz
Die Datenschutzmitteilung von Luxuspuppe mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter https://www.luxuspuppe.at abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm Luxuspuppe die Datenschutzmitteilung unverzüglich auch postalisch oder per E-Mail übermitteln.
- Sonstige Bestimmungen
17.1.
Auf diesen Vertrag und dieses Rechtsverhältnis findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.
17.2.
Sofern die Parteien dieser Vereinbarung Unternehmer iSd § 1 KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem sich daraus ergebenden Rechtsverhältnis zuständig. Ist der Kunde hingegen als Verbraucher iSd § 1 KSchG zu qualifizieren, richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Hat der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt und verlegt seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss in das Ausland, ist für Streitigkeiten aus dem Bestand und Auflösung dieses Vertrages das sachlich zuständige Gericht für den im Vertrag angeführten Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuständig.
17.3.
Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
17.4.
Die Kosten einer etwaigen Vergebührung des abgeschlossenen Vertrages hat der Kunde zu tragen.
17.5.
Bei Streitigkeiten zwischen Luxuspuppe und einem Kunden, der Verbraucher ist, kann der Kunde die Schlichtungsstelle „Internet Ombudsmann“ anrufen. Luxuspuppe wird an einem solchen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden sich auf der Webseite der Schlichtungsstelle: https://ombudsmann.at/.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Luxuspuppe
SHARE a Dress & Co – SELL a Dress & Co
A. Willkommen bei Luxuspuppe
Willkommen auf www.luxuspuppe.at – der Plattform, über die außergewöhnliche Kleidungsstücke gemietet oder gekauft oder zur Miete oder dem Verkauf auf der Plattform angeboten werden können.
Betrieben wir die Plattform „Luxuspuppe“ von
Mag. Susanne Hoffmann
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT20 1200 0100 2476 0372, BIC: BKAUATWW
Adresse: Salon Christine Wegscheider, Mühlgasse 19, 1040 Wien
Tel: +43 699 10 44 99 04
E-Mail: susanne@luxuspuppe.at
Handelsgericht Wien, FN 497267a
Sofern ein Vertrag mit „Luxuspuppe“ abgeschlossen wird, ist Mag. Susanne Hoffmann der Vertrags- und Ansprechpartner.
B. Allgemeines zur Plattform „Luxuspuppe“
Luxuspuppe ist eine Plattform, auf der second-hand (dh gebrauchte) Kleidungsstücke und Accessoires (im Folgenden: „Kleidungsstück“) vermietet oder verkauft werden. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Luxuspuppe gelten für Verträge zwischen Luxuspuppe und juristischen und natürlichen Personen (im Folgenden: „Kunden“), welche Kleidungsstücke über die Plattform vertreiben (vermieten oder verkaufen) wollen.
C. Rücktrittsrecht
1.
Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) kann ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, seine Vertragserklärung weder in den von Luxuspuppe für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von Luxuspuppe auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Kunde von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
2.
Die Rücktrittsfrist des Verbrauchers beträgt vierzehn Tage. Die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw ist Luxuspuppe den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt Luxuspuppe die Urkundenausfolgung / die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittfrist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Urkunde / die Information erhalten hat.
3.
Die Rücktrittserklärung des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss der er Luxuspuppe mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
4.
Wenn der Verbraucher von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktritt, hat ihm Luxuspuppe alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet Luxuspuppe dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hat der Verbraucher nach Aufforderung von Luxuspuppe ausdrücklich erklärt, dass eine Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so hat der Verbraucher den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn Tagen.
5.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Widerruf ausgeschlossen.
D. Besondere Bedingungen für Vermieter: SHARE a Dress & Co.
1. Regelungsgegenstand
1.1.
Vereinbaren der Vermieter oder die Vermieterin (im Folgenden: „Vermieter“), dass ein Kleidungsstück über die Plattform „Luxuspuppe“ zum Zweck der Vermietung vertrieben wird, so überlässt der Vermieter Luxuspuppe das Kleidungsstück zur Vermietung an Dritte. Anderes gilt nur, wenn im Einzelfall vereinbart wird, dass der Vermieter das Kleidungsstück privat lagert Punkt D.6.2.).
1.2.
Der Vermieter bleibt Eigentümer des zur Vermietung überlassenen Kleidungsstückes.
1.3.
Die Pflicht von Luxuspuppe gegenüber dem Vermieter besteht in der Ausstellung des Kleidungsstückes auf www.luxuspuppe.at, der Veröffentlichung der vom Vermieter über das Kleidungsstück gegebenen Informationen, der Betreuung der (potentiellen) Kunden, der Einhaltung der zwischen Vermieter und Luxuspuppe vereinbarten Bedingungen der Vermietung und der Auszahlung der Leihgebühr abzüglich der Luxuspuppe zustehenden Entgelte an den Vermieter. Luxuspuppe ist nicht verpflichtet, Werbe- und / oder Förderungsaktivitäten zur Vermietung zu betreiben, die über die Ausstellung des Kleidungsstückes auf www.luxuspuppe.at hinausgehen.
2. Registrierung eines Kleidungsstückes
2.1.
Die Entscheidung, ob ein Kleidungsstück in das Sortiment von Luxuspuppe aufgenommen und zur Vermietung angeboten wird, wird allein von Luxuspuppe getroffen. Bei der Übergabe des Kleidungsstückes durch den Vermieter an Luxuspuppe wird der Zustand des Kleidungsstückes durch Luxuspuppe festgestellt und dieser mittels Übergabeschein und Fotoaufnahmen festgehalten. Luxuspuppe wird über ihre Plattform nur Kleidungsstücke vertreiben, die sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Sollte das Kleidungsstück nach Ansicht von Luxuspuppe für das Sortiment von Luxuspuppe grundsätzlich geeignet sein, von Luxuspuppe bei der Überprüfung jedoch Schäden am Kleidungsstück festgestellt werden, die vor dem Vertrieb zu beheben sind, um einen einwandfreien Zustand des Kleidungsstückes zu gewährleisten, so wird Luxuspuppe dies dem Vermieter mitteilen und kann darüber eine gesonderte Reparaturvereinbarung getroffen werden.
2.2.
Für die Aufnahme eines Kleidungsstückes zur Vermietung in das Sortiment von Luxuspuppe hat der Vermieter pro Kleidungsstück eine einmalige Registrierungsgebühr in Höhe von 5 % des zum Kontrahierungszeitpunkt aktuellen Zweitwertes des Kleidungsstückes zu bezahlen. Die Registrierungsgebühr deckt neben der Aufnahme des Kleidungsstückes in das Sortiment, in das Lager und in den Webshop auch die Erstellung von Fotos des Kleidungsstückes und dessen Produktbeschreibung ab. Der Zeitwert basiert auf den Angaben des Vermieters nach Punkt D.2.4. und wird von Vermieter und Luxuspuppe einvernehmlich festgelegt. Keine Registrierungsgebühr fällt für sogenannte „Early Birds“ an; dabei handelt es sich um Vermieter, die im Kalenderjahr 2018 mit Luxuspuppe einen Vertrag über die Vermietung eines Kleidungsstückes abschließen. Luxuspuppe wird entscheiden, ob sie diese Aktion „Early Bird“ verlängern wird.
2.3.
Sofern nach Punkt 2.2. eine grundsätzliche Pflicht zur Zahlung einer Registrierungsgebühr besteht, entsteht diese erst mit dem erstmaligen Eingang einer Leihgebühr (Mietentgelt) bei Luxuspuppe für das Kleidungsstück. Luxuspuppe ist berechtigt, die Registrierungsgebühr zusätzlich zu der in Punkt 4.2. geregelten Provision von der eingelangten Leihgebühr abzuziehen und einzubehalten. Die anschließende Auszahlung an die Vermieterin bestimmt sich nach Punkt 4.3.
2.4.
Neben allgemeinen Informationen zur Produktbeschreibung (siehe Punkt D.2.2.; zB Farbe, Schnitt, Stoff, Zustand inkl Verschleißerscheinungen, Größe etc) hat der Vermieter, so ihm das möglich ist, Luxuspuppe folgende Informationen zu geben: Neu-Kaufpreis des Kleidungsstückes, aktueller Zeitwert, Vorweg-Zustimmung oder Ablehnung zu allfälligen Änderungswünschen von Kunden (bezüglich Länge, Weite etc des Kleidungsstückes), allfälliger zusätzlicher Verkaufswunsch und Angaben zur fachgerechten Pflege des Kleidungsstückes.
2.5.
Der Vermieter stimmt zu, dass die von ihm zum Kleidungsstück gegebenen Angaben auf www.luxuspuppe.at veröffentlicht werden.
3. Überlassungsdauer
3.1.
Der Vermieter überlässt Luxuspuppe das Kleidungsstück zur Vermietung ab dem vereinbarten Überlassungsbeginn für 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Überlassungsbeginn sind beide Parteien berechtigt, die Überlassungsvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen zu kündigen. Nach Ablauf der Überlassungsdauer ist Luxuspuppe – sofern kein Fall des Punktes D.3.2. vorliegt – zur Rückstellung des Kleidungsstückes an den Vermieter verpflichtet; die Rückstellung hat innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf der Überlassungsdauer durch Abholung durch oder (auf Wunsch des Kunden) Versand an den Kunden zu erfolgen. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen.
3.2.
Da Buchungen über die Plattform bis zu drei Monate im Vorhinein erfolgen können, ist es möglich, dass zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits zulässigerweise ein Mietvertrag über das Kleidungsstück geschlossen worden ist und das Ende dieses Mietvertrages zeitlich hinter dem Kündigungstermin des Überlassungsvertrages liegt. In diesem Fall ist Luxuspuppe berechtigt, das Kleidungsstück erst innerhalb von fünf Werktagen nach Rückstellung des Kleidungsstückes durch den Mieter an den Vermieter zurückzustellen, um in dieser Zeit für die Reinigung und allfällige Reparaturen am Kleidungsstück zu sorgen.
3.3.
Von den vorangestellten Bestimmungen unberührt bleibt die Möglichkeit beider Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Punkt G. fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Darüber hinaus ist Luxuspuppe zur fristlosen Kündigung aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, wenn das Kleidungsstück in den ersten sechs Monaten seit Beginn seines Vertriebs über die Plattform nicht vermietet werden konnte.
4. Leihgebühr / Provision / Auszahlung an die Vermieterin
4.1.
Die Leihgebühr wird von Luxuspuppe in Absprache mit dem Vermieter bestimmt, wobei die Kalkulation anhand der Angaben des Vermieters gemäß Punkt D.2. erfolgt. Die Letztentscheidung über die Leihgebühr liegt bei Luxuspuppe.
4.2.
Als Provision für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages steht Luxuspuppe eine Provision in der Höhe von 20 % der vereinbarten Leihgebühr zu. Bei der erstmaligen Vermietung fällt zusätzlich – sofern die Registrierung außerhalb der Aktion „Early Bird“ erfolgt (Punkt D.2.2.) – die Registrierungsgebühr nach Punkt D.2.2. an.
4.3.
Die Abrechnung zwischen Luxuspuppe und der Vermieterin erfolgt quartalsweise und wird Luxuspuppe der Vermieterin binnen sieben Werktagen ab Ende jeden Quartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) den der Vermieterin zustehenden Betrag mittels Banküberweisung auszahlen.
5. Versicherung und Schäden am Kleidungsstück
Das Kleidungsstück ist, sofern es bei Luxuspuppe gelagert ist, gegen Einbruchsdiebstahl und Elementarschäden, wie Feuer, Wasser oä, versichert (Lagerversicherung). Allgemein übliche geringfügige Schäden (Gebrauchsspuren), die während der Vermietung des Kleidungsstückes an einen Kunden (Mieter) trotz sorgfältigen Gebrauchs entstehen, gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters. Dennoch wird sich Luxuspuppe bemühen, allfällige Schäden, die Luxuspuppe bei der Überprüfung des Kleidungsstückes nach deren Rückstellung durch den Mieter festgestellt werden, zu reparieren. Bei schwerwiegenden, irreparablen Schäden am Kleidungssteck, dessen Untergang, Verlust oder Diebstahl erhält der Vermieter den am Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Vermieter einvernehmlich festgelegten Zeitwert ersetzt.
6. Lagerung des Kleidungsstückes
6.1.
Sofern das Kleidungsstück nicht an einen Kunden vermietet ist, wird es bei Luxuspuppe gelagert.
6.2.
Im Einzelfall kann vereinbart werden, dass das Kleidungsstück bei dem Vermieter gelagert wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter, das Kleidungsstück unverzüglich, jedenfalls aber binnen drei Werktagen ab Information durch Luxuspuppe zur Vermietung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter hat Luxuspuppe unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt ist, dass und für welchen Zeitraum eine Übergabe des Kleidungsstückes zB wegen Ortabwesenheit uam nicht möglich sein wird. Luxuspuppe wird das Kleidungsstück dann für diesen Zeitpunkt aus dem Sortiment nehmen. Verstößt der Vermieter schuldhaft gegen diese Pflicht, so hat er Luxuspuppe eine Pönale von 50 % der Leihgebühr zu zahlen.
E. Besondere Bedingungen für Verkäufer: SELL a Dress & Co.
1. Regelungsgegenstand
1.1.
Vereinbaren der Verkäufer oder die Verkäuferin (im Folgenden: „Verkäufer“), dass ein Kleidungsstück über die Plattform „Luxuspuppe“ verkauft werden soll, so überlässt der Verkäufer Luxuspuppe das Kleidungsstück zum Zweck des Verkaufs an Dritte[DSF1] .
1.2.
Der Verkäuferin bleibt bis zu Verkauf und Übergabe des Kleidungsstückes an den Kunden Eigentümer des zum Verkauf überlassenen Kleidungsstückes. Luxuspuppe wird zu keiner Zeit Eigentümerin des Kleidungsstückes.
1.3.
Die Pflicht von Luxuspuppe gegenüber dem Vermieter besteht in der Ausstellung des Kleidungsstückes auf www.luxuspuppe.at, der Veröffentlichung der vom Verkäufer über das Kleidungsstück gegebenen Informationen, der Betreuung der (potentiellen) Kunden bzw Käufer, der Einhaltung der zwischen Verkäufer und Luxuspuppe vereinbarten Bedingungen des Verkaufs und der Auszahlung des Kaufpreises abzüglich der Luxuspuppe zustehenden Entgelte an den Verkäufer. Luxuspuppe ist nicht verpflichtet, Werbe- und / oder Förderungsaktivitäten für den Verkauf zu betreiben, die über die Ausstellung des Kleidungsstückes auf www.luxuspuppe.at hinausgehen.
2. Registrierung eines Kleidungsstückes
Die Entscheidung, ob ein Kleidungsstück in das Sortiment von Luxuspuppe aufgenommen und zum Verkauf angeboten wird, wird allein von Luxuspuppe getroffen. Bei der Übergabe des Kleidungsstückes durch den Verkäufer an Luxuspuppe wird der Zustand des Kleidungsstückes durch Luxuspuppe festgestellt und dieser mittels Übergabeschein und Fotoaufnahmen festgehalten. Luxuspuppe wird über ihre Plattform nur Kleidungsstücke vertreiben, die sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Sollte das Kleidungsstück nach Ansicht von Luxuspuppe für das Sortiment von Luxuspuppe grundsätzlich geeignet sein, von Luxuspuppe bei der Überprüfung jedoch Schäden am Kleidungsstück festgestellt werden, die vor dem Vertrieb zu beheben sind, um einen einwandfreien Zustand des Kleidungsstückes zu gewährleisten, so wird Luxuspuppe dies dem Vermieter mitteilen und kann darüber eine gesonderte Reparaturvereinbarung getroffen werden.
2.2.
Neben allgemeinen Informationen zur Produktbeschreibung (zB Farbe, Schnitt, Stoff, Zustand inkl Verschleißerscheinungen, Größe etc) hat der Verkäufer, so ihm das möglich ist, Luxuspuppe folgende Informationen zu geben: Neu-Kaufpreis des Kleidungsstückes, aktueller Zeitwert, Verkaufswunsch und Angaben zur fachgerechten Pflege des Kleidungsstückes.
2.3.
Der Vermieter stimmt zu, dass die von ihm zum Kleidungsstück gegebenen Angaben auf www.luxuspuppe.at veröffentlicht werden.
3. Überlassungsdauer
3.1.
Der Vermieter überlässt Luxuspuppe das Kleidungsstück zum Zweck des Verkaufs an einen Dritten ab dem vereinbarten Überlassungstermin für 12 Monate. Nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Überlassungsbeginn sind beide Parteien berechtigt, die Überlassungs- bzw Kommissionsvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen zu kündigen. Nach Ablauf der Überlassungsdauer ist Luxuspuppe zur Rückstellung des Kleidungsstückes an den Verkäufer verpflichtet. Die Rückstellung hat innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf der Überlassungsdauer durch Abholung durch oder (auf Wunsch des Kunden) Versand an den Kunden zu erfolgen. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen.
3.2.
Von den vorangestellten Bestimmungen unberührt bleibt die Möglichkeit beider Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Punkt G. fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Darüber hinaus ist Luxuspuppe zur fristlosen Kündigung aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, wenn es zum Kleidungsstück in den ersten sechs Monaten seit Beginn seines Vertriebs über die Plattform keinerlei Anfragen bezüglich Vermietung oder Verkauf gibt.
4. Verkaufspreis / Provision / Auszahlung an den Verkäufer
4.1.
Der Verkaufspreis wird vom Verkäufer bestimmt; Luxuspuppe weicht davon nicht ohne Einwilligung des Verkäufers ab. Ein Verkauf zu einem höheren als vom Verkäufer bestimmten Kaufpreis ist zulässig.
4.2.
Als Provision für den erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages steht Luxuspuppe eine Provision in der Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu.
4.3.
Dem Verkäufer steht bei erfolgreichem Verkauf der Verkaufspreis abzüglich der Provision von Luxuspuppe (Punkt E.4.2.) zu. Der Zahlungsanspruch des Verkäufers entsteht – unabhängig davon, ob der Käufer Unternehmer oder Verbraucher ist – erst mit Ablauf einer allfälligen Möglichkeit des Käufers, nach § 11 FAGG vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern der Käufer von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch macht. Tritt der Käufer innerhalb dieser Frist vom Kaufvertrag zurück, hat der Verkäufer dementsprechend keinen Zahlungsanspruch gegen Luxuspuppe. Die Rücktrittfrist des Käufers, der Verbraucher ist, beträgt 14 Tage, wobei die Frist mit dem Tag zu laufen beginnt, an dem der Käufer oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an dem Kleidungsstück bzw – bei der einheitlichen Bestellung mehrerer Kleidungsstücke oder der Lieferung eines Kleidungsstückes in mehreren Teilsendungen – Besitz an dem letzten Stück oder der letzten Teilsendung erlangt. Der Beginn des Fristenlaufes hängt davon ab, dass dem Käufer eine Vertragsurkunde ausgefolgt und den gesetzlichen Informationspflichten nach dem FAGG entsprochen wird, wofür Luxuspuppe Sorge zu tragen hat. Luxuspuppe verpflichtet sich, dem Verkäufer innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf eines allfälligen 14-tägigen Rücktrittsrechtes des Käufers den dem Verkäufer zustehenden Betrag mittels Banküberweisung auszahlen.
5. Versicherung und Schäden am Kleidungsstück
Das Kleidungsstück ist, sofern es bei Luxuspuppe gelagert ist, gegen Elementarschäden, wie Feuer, Wasser oä und Einbruchsdiebstahl versichert (Lagerversicherung). Sollten während der Lagerung geringfügige Schäden (Gebrauchsspuren) zB im Zuge der Anprobe des Kleidungsstückes durch einen Kunden entstehen, so gehen diese grundsätzlich zu Lasten des Verkäufers. Dennoch wird sich Luxuspuppe bemühen, solche Schäden zu reparieren. Bei schwerwiegenden, irreparablen Schäden am Kleidungssteck, dessen Untergang, Verlust oder Diebstahl wird Luxuspuppe dem Verkäufer – unabhängig davon, ob ein Deckungsfall der Lagerversicherung vorliegt – den am Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Vermieter einvernehmlich festgelegten Zeitwert ersetzen.
6. Lagerung des Kleidungsstückes
Vor dem Verkauf des Kleidungsstückes wird es bei Luxuspuppe gelagert. Eine private Lagerung des Kleidungsstückes beim Verkäufer ist nicht zulässig.
F. Haftung / Gewährleistung
Abgesehen von in diesen Bedingungen eigens geregelten Ersatzansprüchen des Vermieters oder Verkäufers ist die Haftung für von Luxuspuppe leicht fahrlässig verursachte Schäden auf den typischen vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung findet auf von Luxuspuppe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie auf Personenschäden keine Anwendung.
G. Auflösung aus wichtigem Grund
Wenn Umstände und Gründe bekannt werden, die eine mangelnde Vertragstreue des Kunden bewirken oder erkennen lassen und die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber Luxuspuppe unzumutbar gefährden, ist Luxuspuppe berechtigt, einen als Dauerschuldverhältnis geschlossenen Vertrag mit dem Kunden fristlos aufzulösen.
H. Aufrechnung
1.
Luxuspuppe ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen.
2.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, wenn Luxuspuppe zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Kunden in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, die Forderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von Luxuspuppe anerkannt ist.
I. Abtretung
Luxuspuppe hat das Recht, alle oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Über eine entsprechende Veränderung wird der Kunde informiert werden.
J. Datenschutz
Die Datenschutzmitteilung von Luxuspuppe mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter https://www.luxuspuppe.at abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm Luxuspuppe die Datenschutzmitteilung unverzüglich auch postalisch oder per E-Mail übermitteln.
K. Sonstige Bestimmungen
1.
Auf diesen Vertrag und dieses Rechtsverhältnis findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.
2.
Sofern die Parteien dieser Vereinbarung Unternehmer iSd § 1 KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem sich daraus ergebenden Rechtsverhältnis zuständig. Ist der Kunde hingegen als Verbraucher iSd § 1 KSchG zu qualifizieren, richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Hat der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt und verlegt seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss in das Ausland, ist für Streitigkeiten aus dem Bestand und Auflösung dieses Vertrages das sachlich zuständige Gericht für den im Vertrag angeführten Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuständig.
3.
Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
4.
Die Kosten einer etwaigen Vergebührung des abgeschlossenen Vertrages hat der Kunde zu tragen.
5.
Bei Streitigkeiten zwischen Luxuspuppe und einem Kunden, der Verbraucher ist, kann der Kunde – wenn der Vertrag über das Internet abgeschlossen wurde die Schlichtungsstelle „Internet Ombudsmann“, ansonsten die Schlichtungsstelle „Verbraucherschlichtung Austria“ anrufen. Luxuspuppe wir an einem solchen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden sich auf den Webseiten der Schlichtungsstellen: https://ombudsmann.at/ und https://www.verbraucherschlichtung.at/.
BUY a Dress & Co
1. Willkommen bei Luxuspuppe
Willkommen auf www.luxuspuppe.at – der Plattform, über die außergewöhnliche Kleidungsstücke und Accessoires (im Folgenden: „Kleidungsstück“) gemietet oder gekauft oder zur Miete oder dem Verkauf auf der Plattform angeboten werden können.
Betrieben wir die Plattform „Luxuspuppe“ von
Mag. Susanne Hoffmann
Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT20 1200 0100 2476 0372, BIC: BKAUATWW
Adresse: Salon Christine Wegscheider, Mühlgasse 19, 1040 Wien
Tel: +43 699 10 44 99 04
E-Mail: susanne@luxuspuppe.at
Handelsgericht Wien, FN 497267a
Sofern ein Vertrag mit „Luxuspuppe“ abgeschlossen wird, ist Mag. Susanne Hoffmann der Vertrags- und Ansprechpartner.
2. Regelungsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von Luxuspuppe gelten für einen Kaufvertrag über Kleidungsstücke (BUY a Dress & Co.) zwischen Luxuspuppe als Verkäufer und einer juristischen oder natürlichen Personen (im Folgenden: „Kunden“) als Käufer.
3. Zustandekommen des Kaufvertrages
3.1.
Voraussetzung für eine wirksame Bestellung des Kunden über die Plattform www.luxuspuppe.at ist seine Registrierung und Anmeldung auf der Webseite mit seinen persönlichen Daten. Nach abgeschlossener Anmeldung kann der Kunde Bestellungen bei Luxuspuppe vornehmen. Die auf der Plattform www.luxuspuppe.at zu sehende Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung eines Kleidungsstückes durch den Kunden stellt ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde ist an dieses Angebot gebunden, längstens jedoch einen Werktag ab Einlagen des Angebots bei Luxuspuppe. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellbestätigung (mittels PDF-Dokument) von Luxuspuppe, die an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet wird, zustande. Die Vertragspflichten beginnen mit Zugang der Annahmeerklärung durch Luxuspuppe beim Kunden.
3.2.
Mit Abgabe der Anmeldung erklärt der Kunde, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Eine Anmeldung von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist untersagt.
4. Rücktrittsrecht
4.1.
Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) kann ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, seine Vertragserklärung weder in den von Luxuspuppe für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von Luxuspuppe auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann der Kunde von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
4.2.
Die Rücktrittsfrist des Verbrauchers beträgt vierzehn Tage. Die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an dem Kleidungsstück bzw – bei der einheitlichen Bestellung mehrerer Kleidungsstücke oder der Lieferung eines Kleidungsstückes in mehreren Teilsendungen – Besitz an dem letzten Stück oder der letzten Teilsendung erlangt. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw ist Luxuspuppe den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt Luxuspuppe die Urkundenausfolgung / die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittfrist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Urkunde / die Information erhalten hat.
4.3.
Damit der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss der er Luxuspuppe mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
4.4.
Wenn der Verbraucher von einem Vertrag gemäß § 11 FAGG zurücktritt, hat ihm Luxuspuppe alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Luxuspuppe angebotene, günstigste Variante gewählt hat), zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet Luxuspuppe dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich, sobald Luxuspuppe das Kleidungsstück zurückerhalten oder der Kunde einen Nachweis über die Rücksendung des Kleidungsstückes erbracht hat.
4.5.
Wenn der Verbraucher das Kleidungsstück bereits erhalten hat, hat er dieses unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Luxuspuppe über den Widerruf unterrichtet hat, an Luxuspuppe zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher das Kleidungsstück vor Ablauf der vierzehn Tage abgesendet hat. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung des Kleidungsstückes.
4.6.
Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat er für einen etwaigen Wertverlust des Kleidungsstückes nur dann aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Kleidungsstückes nicht notwendigen Umgang mit dieser zurückzuführen ist.
4.7.
Ein Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG besteht nicht bei Kleidungsstücken, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, insbesondere bei Anpassungen und Kürzungen des Kleidungsstückes auf Wunsch des Kunden durch Luxuspuppe (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).
4.8.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist ein Rücktritt nach den vorangestellten Bestimmungen ausgeschlossen.
5. Entgelte
Der Verkauf der Kleidungsstücke erfolgt zum vereinbarten Kaufpreis. Weitere Kosten können entstehen, wenn der Kunde den Versand des Kleidungsstückes durch Luxuspuppe wünscht (Punkt H.).
6. Zahlung und Übergabe des Kleidungsstückes
Die Zahlung von Buchungen über die Plattform Luxuspuppe haben mittels Kreditkarte (American Express, Master Card, Visa) zu erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung noch am selben Tag. Die Abwicklung der Kreditkartenzahlung erfolgt über PayPal (American Express) bzw Card Complete/Viveum Zahlungssystem GmbH (Master Card & Visa). Bei der Zahlung hat der Kunde folgende Daten anzugeben: Karteninhaber, Kartennummer, Kreditkartenunternehmen, Gültigkeitsdatum, CVV-Code.
6.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung bei der Buchung und damit im Voraus und vor Aushändigung des Kleidungsstückes zu entrichten. Die Aushändigung erfolgt zum vereinbarten Übergabezeitpunkt, jedenfalls aber erst nach Eingang der Zahlung bei Luxuspuppe. Sofern die Zahlung des Kunden bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht nachweislich erfolgt ist, ist Luxuspuppe berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige darüber hinausgehende Ansprüche und Rechte von Luxuspuppe werden davon nicht berührt.
7. Haftung / Gewährleistung
7.1.
Für von Luxuspuppe leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ihre Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung findet auf von Luxuspuppe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie auf Personenschäden keine Anwendung.
7.2.
Der Kunde hat das gelieferte Kleidungsstück nach Erhalt tunlichst auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mangelfreiheit zu prüfen und allfällige Mängel binnen angemessener Frist an Luxuspuppe bekannt geben. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, sofern dieser Verbraucher ist.
8. Zustellung / Versand
8.1.
Ist nichts anderes vereinbart, kann der Kunde das gekaufte Kleidungsstück im Salon Christine Wegscheider, Mühlgasse 19, 1040 Wien, während der Öffnungszeiten (Mo, Di und Mi: 09:00-18:00 Uhr, Do und Fr: 10:00-19:00 Uhr) abholen und dort auch wieder nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zu den Öffnungszeiten retournieren. Daneben ist auf Wunsch des Kunden auch eine Zustellung per Boten möglich. Auf Anfrage kann eine solche Botenzustellung innerhalb von Wien von Luxuspuppe organisiert werden, wobei Luxuspuppe dafür ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt zusteht. Außerhalb der Öffnungszeiten des Salons Christine Wegscheider oder auch bei besonderer Dringlichkeit wird Luxuspuppe auf Anfrage gerne alternative Zustellungsvarianten organisieren.
8.2.
Die Versandkosten hängen von der gewählten Art der Versendung ab und sind vom Kunden zu tragen. Zur von Luxuspuppe organisierten Botenzustellung unter Punkt 8.1.
9. Aufrechnung
9.1.
Luxuspuppe ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen.
9.2.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, wenn Luxuspuppe zahlungsunfähig ist oder die Forderung des Kunden in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, die Forderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von Luxuspuppe anerkannt ist.
9.3 Abtretung
Luxuspuppe hat das Recht, alle oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Über eine entsprechende Veränderung wird der Kunde informiert werden.
10. Datenschutz
Die Datenschutzmitteilung von Luxuspuppe mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter https://www.luxuspuppe.at abrufbar. Auf Wunsch des Kunden wird ihm Luxuspuppe die Datenschutzmitteilung unverzüglich auch postalisch oder per E-Mail übermitteln.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1.
Auf diesen Vertrag und dieses Rechtsverhältnis findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.
11.2.
Sofern die Parteien dieser Vereinbarung Unternehmer iSd § 1 KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem sich daraus ergebenden Rechtsverhältnis zuständig. Ist der Kunde hingegen als Verbraucher iSd § 1 KSchG zu qualifizieren, richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG. Hat der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt und verlegt seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss in das Ausland, ist für Streitigkeiten aus dem Bestand und Auflösung dieses Vertrages das sachlich zuständige Gericht für den im Vertrag angeführten Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuständig.
11.3.
Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
11.4.
Die Kosten einer etwaigen Vergebührung des abgeschlossenen Vertrages hat der Kunde zu tragen.
11.5.
Bei Streitigkeiten zwischen Luxuspuppe und einem Kunden, der Verbraucher ist, kann der Kunde – wenn der Vertrag über das Internet abgeschlossen wurde die Schlichtungsstelle „Internet Ombudsmann“, ansonsten die Schlichtungsstelle „Verbraucherschlichtung Austria“ anrufen. Luxuspuppe wir an einem solchen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden sich auf den Webseiten der Schlichtungsstellen: https://ombudsmann.at/ und https://www.verbraucherschlichtung.at/.